Spvgg Reichenbach i.T.
Home arrow Unser Verein arrow Beitragsordnung Donnerstag, 23 Februar 2012

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Aktuelle Beitragsordnung Drucken E-Mail
Beigesteuert von Horst Bittner   

Die Spvgg Reichenbach hat auf der letzten Hauptversammlung die Beitragsordnung bestätigt.

Die Beitragssätze bleiben unverändert wie am 01.01.2006 festgelegt. Hier informieren wir Sie über die aktuellen Beitragssätze...


Beitragsordnung

1. Die Beitragsordnung ist Bestandteil des Aufnahmeantrages und verbleibt beim neuen Mitglied.

2. Beitragssätze: Gültig ab: 01.01.2006          

Gruppen:
Grundbeitrag : (Euro)
Zusatzbeitrag Aktive: (Euro)
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre
30,00
10,00
 
Erwachsene
45,00
20,00
 
Familien
70,00
plus Zusatzbeiträge je Aktiver
max. 110,00

In diesen Beiträgen ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes inbegriffen.

3. Zahlungsmodus
Die Beiträge werden zum Ende des 1. Quartals abgebucht, bzw. für Barzahler zur Zahlung fällig.

4. Kündigungsfristen
Die Mitgliedschaft kann nur zum Jahresende schriftlich gekündigt werden. Änderungen der Anschrift und der Bankverbindung sind dem Verein sofort mitzuteilen. Der Wechsel vom aktiven zum passiven Mitglied und vom passiven zum wieder aktiven Mitglied muss schriftlich über die Übungs- bzw. Abteilungsleiter an die zuständige Person für die Mitgliederverwaltung gemeldet werden.

5. Vollmitgliedschaft
Jugendliche, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden im darauffolgenden Kalenderjahr Vollmitglieder und zahlen den Beitrag für Erwachsene.

6. Beitragsbefreiung 
Beitragsfrei sind:
a) Ehrenmitglieder
b) Im Verein aktiv tätige Schiedsrichter
c) Auf Antrag:

  • Schwerbeschädigte
  • Mitglieder über 70 Jahre
  • Mitglieder über 65 Jahre mit mindestens 40-jähriger Vereinszugehörigkeit
  • Mitglieder, die bei der Bundeswehr ihren Grundwehrdienst oder Zivilersatzdienst ableisten
  • Schüler und Studenten über 18 Jahre bis zum Alter von 25 Jahren zum halben Beitragssatz

7. Abteilungsbeiträge
Abteilungen des Vereins können zur Deckung von Mehrausgaben (z. B. Hallenbenutzungsgebühren) auf Beschluss der Abteilungsversammlung Zusatzbeiträge erheben. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilungen bekannt zu geben.

8. Mitgliederverwaltung:
Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.

9. Die Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.

10. Diese Beitragsordnung ist gültig ab 01.01.2006

Reichenbach, den 07.05.2009


     gez.: Horst Bittner             gez.: Markus Schamall              gez.: Andrea Gansloser           gez.: Jörg Mettel
      (Vors. Sport und               (Vors. Öffentlichkeits-                 (Vors. Finanzen u.                 (Vors. Mehrzweck-    
        Spielbetrieb)                            arbeit)                             Wirtschaftsbetrieb)                 halle u. Sportgelände) 

 

 

Eine Präsentation der neuen Beitragsstruktur mit Beispielen finden Sie unter folgendem Link:
BeitragsreformSPVGG2006.ppt BeitragsreformSPVGG2006.ppt (97.50 KB)


 

 

Letzte Aktualisierung ( Freitag, 15 Oktober 2010 )